Suchfunktion

Behindertengerechter Zugang

Sollten Sie das Gericht aufsuchen wollen und nicht in der Lage sein, Treppen zu steigen, so teilen Sie dies bitte so früh wie möglich mit. Dies kann entweder schriftlich oder telefonisch geschehen. Bitte teilen Sie mit, wann Sie kommen, möglichst unter Angabe des Aktenzeichens. Dann kann veranlasst werden, dass die Verhandlung oder das Gespräch an einem geeigneten Ort stattfindet oder Ihnen dementsprechend Hilfe angeboten wird.

Fußleiste