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Anfahrt zum Gericht

Einen Stadtplan zur Orientierung finden Sie auf der Homepage der Externer Link Stadt Radolfzell. Dort ist zwischen dem Bahnhof und dem Münster ULF unterhalb des Rathauses das Amtsgericht gelegen (von außen erkennbar an der Freitreppe).

Anfahrt mit dem Auto

Radolfzell ist über die A 81 und B 33 an das Autobahnnetz angeschlossen.

Aus Richtung Autobahn Singen und aus Konstanz A 81, B 33:
Ausfahrt Radolfzell/Güttingen nehmen und Richtung Stadtmitte über die Eisenbahnbrücke (Schützenstraße) fahren. Ende Schützenstraße rechts abbiegen in die Bismarckstraße und bis zur Kreuzung Bismarkstraße/Walchnerstraße weiterfahren. Auf der Kreuzung links in die Walchnerstraße einbiegen und geradeaus über die Untertorstraße durch die Josef-Bosch-Straße zur Friedrich-Werber-Straße. Hier links Richtung Bahnhof einfahren ca. 100 m bis zum Parkplatz (Parkdeck), der sich auf der rechten Seite vor dem Bahnhof befindet.

Aus Richtung Stockach B 34:
Auf der gleichen Straße unter der Brücke B 33 in gleicher Richtung wie oben angegeben.

Aus Richtung Singen über Böhringen B 34:
Die Böhringer Straße bis zum Ende in die Untertorstraße und dann rechts in die Josef-Bosch-Straße zur Friedrich –Werber-Straße. Hier nach links Richtung Bahnhof einfahren. Von hier aus ca. 100 m zum Parkplatz (Parkdeck) vor dem Bahnhof.

Aus Richtung Stein am Rhein/Öhningen:
Über die Mooser Brücke an der Ampel links zur Eisenbahnstraße in Richtung Bahnhof und auf der Friedrich- Werber-Straße zum Parkplatz/ (Parkdeck) vor dem Bahnhof.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln Bahn oder Bus

Der Bahnhof und Busbahnhof befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Das Amtsgericht ist ca. 50 m vom Bahnhof entfernt. Es kann zu Fuß über die Seetorstraße in Richtung Stadtmitte in etwa 3 Minuten erreicht werden

Behindertengerechter Zugang

Sollten Sie das Gericht aufsuchen wollen und nicht in der Lage sein, Treppen zu steigen, so teilen Sie dies bitte so früh wie möglich mit. Dies kann entweder schriftlich oder telefonisch geschehen. Bitte teilen Sie mit, wann Sie kommen, möglichst unter Angabe des Aktenzeichens. Dann kann veranlasst werden, dass die Verhandlung oder das Gespräch an einem geeigneten Ort stattfindet oder Ihnen dementsprechend Hilfe angeboten wird.

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